Wachen und Beten – März 2023

Psalm 1:
"Wohl dem, der nicht wandelt nach dem Rate der Gottlosen, noch tritt auf den Weg der Sünder, noch sitzt, da die Spötter sitzen; sondern seine Lust hat am Gesetz des HERRN und in seinem Gesetz forscht Tag und Nacht. Der ist wie ein Baum, gepflanzt an Wasserbächen, der seine Frucht bringt zu seiner Zeit und dessen Blätter nicht verwelken, und alles, was er macht, gerät wohl. Nicht so die Gottlosen; sondern sie sind wie Spreu, die der Wind zerstreut. Darum werden die Gottlosen nicht bestehen im Gericht, noch die Sünder in der Gemeinde der Gerechten; denn der HERR kennt den Weg der Gerechten; aber der Gottlosen Weg führt ins Verderben."

Die Aussagen der Bibel sind klar und eindeutig. Sie sind für jeden Menschen leicht verständlich. Sie erfordern von dem Leser eine Entscheidung und sind deshalb für viele sehr anstößig.

Mit diesem ersten von 150 Psalmen sagt Gott uns:

Es gibt nur zwei Sorten von Menschen!

Gott teilt die Menschheit ein in zwei Kategorien - die Gerechten, die Guten (Ps 1,1-3), und in den Versen 4-6 beschreibt ER Sünder und Gottlose.

Dann beschreibt Gott, wie das Leben der Gerechte aussehen wird (Vers3) und wo der Weg der Gottlosen endet (V6).

Was ist das Erste, Wichtigste im Leben des Gerechten? Was ist das Geheimnis seines Lebensstils?

Er muss lernen, „NEIN“ zu sagen! (V1) – die Gute Nachricht Übersetzung drückt das so aus: der Gerechte, ist der, der

Das sind Dinge, die ein Mensch nicht tut, der Gott gefallen will und deshalb von IHM als gerecht bezeichnet wird.

Welche Aussage über das Verhalten des Gerechten finden wir als das positive Verhalten, das der Gerechte tun soll?

Der Psalm nennt auch nur eine Verhaltensweise, die entscheidend ist: mit Freude die Ordnungen Gottes erforschen, um sie zu tun.

Und noch ein letzter, wichtiger Hinweis für uns, den wir diesem Psalm entnehmen können:

Der Weg des Gerechten wird in den Versen 1-3 im Singular beschrieben, als der Weg einer Person, eines Mannes.

Der Weg der Gottlosen in den Versen 4-6 wird im Plural beschrieben, als der Weg einer Menge von Menschen.

Der Weg, den die Menge geht, ist der breite Weg, der Weg, den viele gehen.

Den Weg des Gerechten kann nur der gehen, der sich immer wieder persönlich neu dafür entscheidet: Ich will heute in dieser Situation den Weg Gottes gehen. Ich will prüfen, was in Gottes Augen, nach Seinen Ordnungen richtig ist – dafür entscheide ich mich.

Lasst uns prüfen, vor welche Entscheidungen wir in unserer Zeit gestellt sind – und bei dem falschen Weg laut und vernehmbar NEIN sagen.

1. Für die Gemeinde

Die Berufungsverhandlung im Prozess gegen Olaf Latzel (Angeklagt wegen Volksverhetzung; siehe „Wachen und Beten“ vom Februar und weitere wöchentliche Gebetsmails) fand am vergangenen Donnerstag statt. Wir waren durch das Urteil, dass der Richter gesprochen hat, wirklich überrascht.

„Vorwurf der Volksverhetzung: Prozess gegen Bremer Pastor Latzel wird neu aufgerollt

Die umstrittenen Aussagen über Homosexualität des Bremer Pastors Olaf Latzel haben hohe Wellen geschlagen. Das Bremer Amtsgericht hatte den Kirchenmann wegen Volksverhetzung verurteilt. Ein Berufungsverfahren war erfolgreich, das Landgericht hob die Entscheidung wieder auf. Am Donnerstag nun hat das Bremer Oberlandesgericht entschieden, dass der Prozess neu aufgerollt werden muss. Olaf Latzel muss wieder auf die Anklagebank. Die Richter hätten die vorliegenden Beweismittel, einen Audiomitschnitt eines sogenannten Eheseminares, nicht ausreichend gewürdigt.“

https://www.sat1regional.de/vorwurf-der-volksverhetzung-prozess-gegen-bremer-pastor-latzel-wird-neu-aufgerollt/

„Bremen: OLG hebt Freispruch für Pastor Olaf Latzel auf

Draußen, vor dem Fenster, brandet Jubel auf. Vor einer Minute hat der Erste Strafsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) den Freispruch des bundesweit bekannten Pastors Olaf Latzel kassiert. Der Jubel stammt von knapp 40 Unterstützern und Vertretern der sogenannten 'Queer'-Community, die bereits während der Verhandlung vor dem OLG skandierten und Regenbogenfahnen schwenkten.

Der heute 55-jährige Theologe war im November 2020 vom Bremer Amtsgericht wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 90 Euro verurteilt worden. Dagegen hatte er Berufung eingelegt. Eine Kleine Strafkammer des Landgerichts hob im Mai 2022 das erstinstanzliche Urteil auf und sprach den umstrittenen Pastor frei.

OLG hält Feststellungen des Landgerichts für 'lückenhaft'.

Die von Latzel gemachten Äußerungen wie 'Homosexualität ist eine Degenerationsform von Gesellschaft' und 'überall laufen die Verbrecher rum vom Christopher Street Day' (Aussagen verkürzt, d. Red.), seien 'in gesellschaftlicher Hinsicht sehr befremdlich', sagte der Vorsitzende Richter damals, sie müssten aber im Kontext bewertet werden. Latzel habe von der Bibel her (so sah es auch ein Sachverständiger) argumentiert, daher seien seine Äußerungen von der Religionsfreiheit gedeckt.

Zur Bewertung im Kontext sahen sich die Richter des OLG jetzt nicht in der Lage. Die Feststellungen des Landgerichts seien 'lückenhaft' und trügen den Freispruch nicht. 'Wir können nicht feststellen, ob die Auslegungen zutreffend sind oder nicht', sagt der Vorsitzende Richter Klaus-Dieter Schromek in seiner Urteilsbegründung. Genau so begründet Staatsanwaltschaft Florian Maaß für die Generalstaatsanwaltschaft die Revision in der Sitzung. Im Urteil gebe es nur eine 'grobe Zusammenfassung' von Latzels Vortrag, der weiterhin als Audio-Datei extistiert, 'die wortwörtliche Wiedergabe unterbleibt'. Latzel hatte die Äußerungen im Rahmen eines Eheseminars vor 30 Paaren seiner Martini-Gemeinde getan. Ein Audio-Mitschnitt des Seminars war rund sechs Monate später ins Internet gestellt worden und für mehrere Tage frei abrufbar.

Latzels Verteidigung dagegen verweist auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die verbiete, Urteilsgründe zu überfrachten. Auch bei Zeugenaussagen würden nur die wesentlichen Passagen aufgenommen. Vielmehr hätte die Staatsanwaltschaft eine 'Aufklärungsrüge' erheben müssen. Andernfalls könne mit dem pauschalen Einwand, das Urteil sei lückenhaft, jede Revision begründet werden.

Das sehen die Richter anders. Eine Verschriftung des gesamten Vortrags Latzels sei möglich gewesen, so dass der OLG-Senat das Urteil auch auf seine Rechtmäßigkeit hätte überprüfen können. Mit anderen Worten: Obwohl nur einige wenige Passagen angeklagt waren und im Berufungsurteil jeweils der Kontext, in dem die Aussagen getätigt wurden, angegeben war, befindet der Strafsenat, dass man den kompletten Vortrag hätte ins Urteil aufnehmen müssen.

Latzel-Verteidiger: ‚Das OLG schreibt Rechtsgeschichte‘

‚Mit der Entscheidung war so nicht zu rechnen‘, räumt nach der Verkündung Latzels Verteidiger Dr. Sascha Böttner ein, ‚das OLG hat Rechtsgeschichte geschrieben.‘ Der Ironie folgt die Analyse: 'Damit wird das Revisionsrecht auf den Kopf gestellt.‘ Was er meint: An Revisionen werden strenge Anforderungen gestellt, die Verfahrensfehler müssen konkret benannt werden. Und zwar deshalb, weil die Revisionsrichter nicht auf die vorinstanzlichen Akten zurückgreifen. 'Die Staatsanwaltschaft hat aber nur ganz allgemein gesagt, es fehlt uns was’, kritisiert Böttner…“ (Hervorhebungen EdP)

https://www.kreiszeitung.de/lokales/bremen/bremen-olg-hebt-freispruch-fuer-pastor-latzel-auf-92105783.html

Wir waren von diesem Urteilsspruch überrascht, weil wir nicht erwartet haben, dass der Einfluss der Mächte der Finsternis in unserem Land Deutschland schon so weit fortgeschritten ist und zu einer derartigen Gerichtsentscheidung führt.

Ein Pastor, der in einem gemeindeinternen Eheseminar Homosexualität als Sünde bezeichnet und den monatelangen Terror der „Queer-Community“ gegen Gemeindeglieder und in Gottesdiensten sowie die Sachbeschädigungen dieser Gruppe benennt und scharf kritisiert (für die Wortwahl hat er sich entschuldigt), wird sich nun im dritten Jahr vor Gericht dafür verantworten, dass ER in Seiner Gemeinde die Wahrheit der Bibel verkündet!

Wir können beten

2. Für die Regierung

An diesem Prozess wird sichtbar, dass auch die Mehrheit (siehe die Aussage im Psalm 1) der Pastoren in Bremen sich von der Wahrheit des Wortes abgewandt hat und ihren Pastorenkollegen verurteilt.

Zu welche Auswirkungen im politischen Bereich kann es führen, wenn die Gemeinde nicht mehr als Licht und Quelle der Wahrheit in einem Land sichtbar ist? Was geschieht in der Politik und Gesetzgebung eines Landes, dass die Wahrheit des Wortes Gottes nicht nur verwirft, sondern sie auf den Kopf stellt?

Hier einige aktuelle Entwicklungen dazu:

„Annalena Baerbock will ‚Botschafter*in für feministische Außenpolitik‘

Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen) will … eine Botschafterin für feministische Außenpolitik ernennen. …

‚Die Botschafter*in wird für das Mainstreaming feministischer Außenpolitik Sorge tragen. Sie wird die Leitlinien weiterentwickeln und ihre Umsetzung sicherstellen‘, heißt es wörtlich in dem 41-seitigen Papier, das insgesamt zwölf Leitlinien aufzählt. Sechs davon zielen auf die Arbeitsweise im Auswärtigen Dienst ab und sechs auf das außenpolitische Handeln. ‚Diese Leitlinien sind als Arbeitsinstrument des Auswärtigen Amts gedacht‘, heißt es im Entwurfstext.

Er sieht außerdem vor, die Genderkompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu stärken und einen ‚Kulturwandel‘ herbeizuführen. Feministische Außenpolitik verankern wir in allen Pflichtfortbildungen unseres Dienstes, ‚um einen ‚feministischen Reflex‘ auszubilden‘, schreiben die Autoren.

Gender Budgeting im gesamten Projekthaushalt des AA

Zudem soll sich die neue feministische Grundhaltung auch in der Mittelvergabe des Außenressorts niederschlagen. 'Wir werden auch unsere finanziellen Mittel systematischer in den Dienst feministischer Außenpolitik stellen. … Unser Ziel ist, bis zum Ende der Legislaturperiode Gender Budgeting auf den gesamten Projekthaushalt des Auswärtigen Amts anzuwenden.‘…“

https://www.welt.de/politik/ausland/article243857787/Annalena-Baerbock-will-Botschafter-in-fuer-feministische-Aussenpolitik.html?source=puerto-reco-2_ABC-V20.C_SSO

„Baerbocks ‚feministische Außenpolitik‘: ‚Deutschland kann Vorreiter werden‘

In einer Woche soll es so weit sein, und die Erwartungen in der Koalition schrauben sich bereits hoch: Wenn Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) und Entwicklungsministerin Svenja Schulze (SPD) am Mittwoch nächster Woche (1. März 2023) ihre Leitlinien für eine feministische Außenpolitik vorstellen, soll ihnen eine Neuausrichtung der bisherigen Diplomatie gelingen – so der Anspruch aus dem Regierungsbündnis…

Mit entsprechenden Strukturen im Ministerium, internationalen Allianzen, mehr Kooperation mit der Zivilgesellschaft, einer Strategie beim Budget und auch einer Beauftragten werde sichergestellt, dass es nicht nur bei schönen Worten bleibt…

SPD-Fraktionsvize Gabriela Heinrich forderte, künftig Frauen in Fragen von Krieg und Frieden humanitär, finanziell und diplomatisch in den Fokus zu rücken. ‚Die jahrhundertealten patriarchalen Machtstrukturen in den internationalen Beziehungen gehören aufgebrochen und aufgelöst… Deshalb unterstützen wir den Vorschlag von Bundesentwicklungsministerin Schulze, perspektivisch über 90 Prozent der deutschen Entwicklungsgelder in Projekte zur Stärkung von Geschlechtergerechtigkeit zu stecken.‘

AfD-Fraktionschefin Alice Weidel spricht von einem ‚unsinnigen Etikettenschwindel'. Gute Außenpolitik sei immer Realpolitik und vertrage es nicht, mit ideologischen Konstrukten aufgeladen zu werden. Eine Außenministerin, die sich ‚feministische Außenpolitik‘ auf die Fahnen schreibt, hat daher die Aufgabe und Bedeutung ihres Amtes nicht verstanden und ist offenkundig eine Fehlbesetzung.‘“ (Hervorhebungen EdP)  

https://www.welt.de/politik/deutschland/article243885935/Baerbocks-feministische-Aussenpolitik-Deutschland-kann-Vorreiter-werden.html?source=puerto-reco-2_ABC-V20.B_test

Wenn schon durch die Außenpolitik ein „Kulturwandel“ herbeigeführt werden soll, welche innenpolitische Veränderungen sind dann zu erwarten?

„Antidiskriminierung: Wenn Gender-Sprech zur Rechtspflicht werden soll

‚Das Allgemeine Gleichstellungsgesetzt sic! (AGG) bedarf einer Reform – zu diesem Ergebnis kommen über 100 Organisationen und fordern eine AGG-Novellierung. Dazu hat das Bündnis eine umfassende Ergänzungsliste zum geplanten Gesetz erstellt.‘

Was das Bündnis dazu vorschlägt, hat es in sich

Zu den… genannten Organisationen gehören unterschiedlichste Interessengruppen – der ‚Deutsche Juristinnenbund‘ ebenso wie etwa der 'Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen‘…Sie fordern eine umfassende Reform des AGG. 

Der 'Antidiskriminierungsverband Deutschland', ein 'Dachverband unabhängiger Antidiskriminierungsbüros und -beratungsstellen', hat dazu eine sogenannte Ergänzungsliste erstellt…

Bislang war das Ziel des AGG nach dem Gesetzeswortlaut, 'Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen'. Diese Auflistung soll nicht mehr abschließend sein. 

Nach der 'Ergänzungsliste' soll auch 'der diskriminierende Gebrauch von Sprach (sic!) in Bezug auf das (nicht binäre) Geschlecht hier unter (sic!) subsumiert werden'. Gender-Sprech wäre dann Rechtspflicht. Und das ist nicht alles.

Schon jetzt ist es nach dem AGG zulässig, durch sogenannte 'positive Maßnahmen' vermeintlich benachteiligte Gruppen zu bevorzugen. Dazu gehört beispielsweise die bevorzugte Einstellung aufgrund des Geschlechts. Künftig sollen solche Maßnahmen verpflichtend sein. 

Zudem soll der 'Erwerb von und die Weiterbildung in Diversity-Kompetenz' für alle Arbeitnehmer 'sichergestellt werden' und für Führungskräfte 'verpflichtend sein'. In größeren Betrieben müssen 'Diversity-Maßnahmen' durchgeführt werden. Und wer gegen das AGG verstößt, dem soll 'die Gewerbeerlaubnis entzogen werden können'.

https://www.welt.de/debatte/kommentare/plus243742675/Antidiskriminierung-Wenn-Gender-Sprech-zur-Rechtspflicht-werden-soll.html

Einige der Gesetze, die in diesem Zusammenhang Deutschland schon gültig sind:

Seit dem 1. Oktober 2017 können gleichgeschlechtliche Paare heiraten. Seit damals sind in Deutschland mehr als 65.000 gleichgeschlechtliche Ehen geschlossen worden.

Am 12. Juni 2020 wurde das Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen erlassen.

Das Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen ist ein deutsches Bundesgesetz. Es verbietet (§ 2) die Durchführung von Konversionstherapien an Minderjährigen und an Volljährigen, die nicht wirksam eingewilligt haben, und stellt sie unter Strafe (§ 5).[1] Als Ordnungswidrigkeit geahndet (§ 6) wird das öffentliche Werben für sowie das öffentliche Anbieten und Vermitteln von Konversionstherapien (§ 3). Das Vermitteln einer Konversionsbehandlung an einen Minderjährigen ist grundsätzlich als Beihilfe zur Durchführung der Behandlung gemäß §27 gemäß § 27 des Strafgesetzbuches in Verbindung mit § 5 Abs. 1 strafbar, wenn die vermittelte Konversionsbehandlung durchgeführt wurde.

Es sind Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafen bis zu 30.000,-€ vorgesehen. (Quelle: Wikipedia)

Das bedeutet:

Seelsorgerliche Gespräche, selbst ein Gebet, stehen in Deutschland unter Strafandrohung, wenn man z.B. einem Mann, der Homosexualität praktiziert,

(ausführliche Darlegung in einer Predigt von Tobias Riemenschneider: https://www.youtube.com/watch?v=uWgNIsm74Ww)

Wir wollen die Wahrheit der Bibel zu diesem Thema bekennen und mit Jesus fragen:

„Habt ihr nicht gelesen, was in den Heiligen Schriften steht? Dort heißt es, dass Gott am Anfang den Menschen als Mann und Frau geschaffen hat.“ (Mt 19,5)

Die Wahrheit ist

Gott hat die Menschen als Mann und Frau geschaffen.

Es gibt nur zwei Geschlechter

ER hat auch angeordnet, wie sie ihre sexuellen Beziehungen gestalten sollen:

Und er hat gesagt: "Deshalb verlässt ein Mann Vater und Mutter, um mit seiner Frau zu leben, und die zwei werden ein Fleisch sein."

Sexualität ist nach den Ordnungen Gottes Sein Geschenk für die Beziehung zwischen einem (biologischen) Mann und einer (biologischen) Frau innerhalb des lebenslang gültigen Ehebundes.

Alles andere ist Sünde und Rebellion gegen die Ordnung und den Willen Gottes.

Und wenn der Staat Gesetze erlässt, die gegen die Ordnung Gottes verstoßen?

Wenn der Staat Gesetze erlässt, dass es eine gleichgeschlechtliche Ehe gibt?

Auch auf diese Frage hat die Bibel eine sehr einfache und eindeutige Antwort:

„Sie brachten die Apostel vor den jüdischen Rat und der Oberste Priester verhörte sie. Er sagte: Wir haben euch deutlich genug befohlen, nicht mehr unter Berufung auf diesen Namen vor dem Volk als Lehrer aufzutreten. Und was habt ihr getan? Ganz Jerusalem ist voll von dem, was ihr lehrt! Aber Petrus und die anderen Apostel antworteten: Gott muss man mehr gehorchen als den Menschen.“ (Apg 5,27-29)

Der rapide Umbau unseres gesamten Gesellschafts- und Wertesystems mit angedrohten strafrechtlichen Konsequenzen für diejenigen, die sich an diese Gesetze nicht halten, fordert von uns als Christen persönlich und von der wahren Gemeinde Jesu in Deutschland eine eindeutige Reaktion:

Wir müssen laut und vernehmlich NEIN sagen!

Wir können beten

Heinz-Jürgen Heuhsen
1. März 2023